Kann ich meinen Anteil (oder meine Anteile) wieder ausbezahlt bekommen ?


  • Ja, es besteht laut § 5 der Satzung ein Kündigungsrecht
  • Die Mitgliedschaft kann zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 5 Jahren schriftlich gekündigt werden.
  • Dabei ist § 37 Abs. 4a zu beachten (Einhaltung eines Mindestkapitals).

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